Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2019 - L 16 KR 111/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,85297
LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2019 - L 16 KR 111/18 (https://dejure.org/2019,85297)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25.02.2019 - L 16 KR 111/18 (https://dejure.org/2019,85297)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25. Februar 2019 - L 16 KR 111/18 (https://dejure.org/2019,85297)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,85297) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 10.05.2012 - B 1 KR 20/11 R

    Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2019 - L 16 KR 111/18
    Bei der ärztlichen Feststellung und bei der Meldung der Arbeitsunfähigkeit handelt es sich um eine Obliegenheit des Versicherten; die Folgen einer unterbliebenen oder nicht rechtzeitigen Meldung sind deshalb grundsätzlich von ihm zu tragen (BSG, Urteil vom 10. Mai 2012 - B 1 KR 20/11 R).

    Mögliche Härten für den Versicherten hat der Gesetzgeber bewusst in Kauf genommen (vgl. BSG, Urteil vom 16. Dezember 2014 - B 1 KR 37/14 R - Rdnr. 20; BSG, Urteil vom 10. Mai 2012 - B 1 KR 20/11 R = BSGE 111, 18).

    Die Meldepflicht bei abschnittsweiser Krankengeldbewilligung gilt auch für Folgearbeitsunfähigkeitsfeststellungen, selbst dann, wenn die Arbeitsunfähigkeit ununterbrochen bestand, die übrigen Leistungsvoraussetzungen gegeben sind und den Versicherten kein Verschulden am nicht rechtzeitigen Zugang der Meldung trifft (BSGE 85, 271, 275 = 3-2500 § 49 Nr. 4; BSGE 111, 18 = SozR 4- 2500 § 46 Nr. 4 Rdnr 18; zuletzt BSG, Urteil vom 25. Oktober 2018 - B 3 KR 23/17 R Rdnr 19).

  • BSG, 25.10.2018 - B 3 KR 23/17 R
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2019 - L 16 KR 111/18
    Die Meldepflicht bei abschnittsweiser Krankengeldbewilligung gilt auch für Folgearbeitsunfähigkeitsfeststellungen, selbst dann, wenn die Arbeitsunfähigkeit ununterbrochen bestand, die übrigen Leistungsvoraussetzungen gegeben sind und den Versicherten kein Verschulden am nicht rechtzeitigen Zugang der Meldung trifft (BSGE 85, 271, 275 = 3-2500 § 49 Nr. 4; BSGE 111, 18 = SozR 4- 2500 § 46 Nr. 4 Rdnr 18; zuletzt BSG, Urteil vom 25. Oktober 2018 - B 3 KR 23/17 R Rdnr 19).

    Das BSG hat an dieser Rechtsprechung auch nach der in der Rechtsprechung der Sozialgerichte und der Literatur geäußerten Kritik (vgl. Knittel, in Krauskopf, Soziale Krankenversicherung, SGB V, § 44 Rdnr. 16; Knispel, NZS 2014, 561) festgehalten (zuletzt BSG, Urteil vom 25. Oktober 2018 - B 3 KR 23/17 R; BSG, Beschluss vom 20. Dezember 2018 - B 3 KR 24/18 B - juris).

    Ausnahmsweise können Krankengeldansprüche zuerkannt werden, wenn die ärztliche Feststellung oder die Meldung durch Umstände verhindert oder verzögert wurde, die dem Verantwortungsbereich der Krankenkasse (zB Organisationsmängel) und nicht dem des Versicherten zuzurechnen sind oder bei Fristversäumnissen wegen Geschäfts- oder Handlungsunfähigkeit des Versicherten (BSGE 111, 9 = SozR4-2500 § 192 Nr. 5 ) oder wenn er seinerseits alles in seiner Macht Stehende getan hat, um seine Ansprüche zu wahren, daran aber durch eine von der Krankenkasse zu vertretende Fehlentscheidung gehindert wurde (BSG, Urteil vom 25. Oktober 2018 - B 3 KR 23/17 R Rdnr 22 mwN).

  • BSG, 16.12.2014 - B 1 KR 37/14 R

    Krankenversicherung - Krankengeldanspruch - Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2019 - L 16 KR 111/18
    Für die Aufrechterhaltung des Krankengeldanspruchs ist es erforderlich, dass die Arbeitsunfähigkeit vor Ablauf des Krankengeldbewilligungsabschnitts jeweils erneut ärztlich festgestellt wird, wenn der Versicherte das Erlöschen oder Ruhen des Leistungsanspruchs vermeiden will (BSG, Urteil vom 8. November 2005 - B 1 KR 30/04; BSG, Urteil vom 16. Dezember 2014 - B 1 KR 37/14 R = BSGE 118, 52 Rdnr. 18 mwN).

    Mögliche Härten für den Versicherten hat der Gesetzgeber bewusst in Kauf genommen (vgl. BSG, Urteil vom 16. Dezember 2014 - B 1 KR 37/14 R - Rdnr. 20; BSG, Urteil vom 10. Mai 2012 - B 1 KR 20/11 R = BSGE 111, 18).

  • BSG, 11.05.2017 - B 3 KR 22/15 R

    Krankenversicherung - Anspruch auf Krankengeld nach dem bis 22.7.2015 geltenden

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2019 - L 16 KR 111/18
    Eine günstigere Beurteilung ergibt sich für den Kläger auch nicht vor dem Hintergrund der jüngsten Rechtsprechung des BSG zum Ausnahmefall (BSG, Urteil vom 11. Mai 2017 - B 3 KR 22/15 R = BSGE 123, 134 = SozR4-2500 § 46 Nr. 8).
  • BSG, 08.02.2000 - B 1 KR 11/99 R

    Weiterbestehen der Arbeitsunfähigkeit nach Arbeitslosmeldung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2019 - L 16 KR 111/18
    Die Meldepflicht bei abschnittsweiser Krankengeldbewilligung gilt auch für Folgearbeitsunfähigkeitsfeststellungen, selbst dann, wenn die Arbeitsunfähigkeit ununterbrochen bestand, die übrigen Leistungsvoraussetzungen gegeben sind und den Versicherten kein Verschulden am nicht rechtzeitigen Zugang der Meldung trifft (BSGE 85, 271, 275 = 3-2500 § 49 Nr. 4; BSGE 111, 18 = SozR 4- 2500 § 46 Nr. 4 Rdnr 18; zuletzt BSG, Urteil vom 25. Oktober 2018 - B 3 KR 23/17 R Rdnr 19).
  • BSG, 20.12.2018 - B 3 KR 24/18 B

    Zahlung von Krankengeld

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2019 - L 16 KR 111/18
    Das BSG hat an dieser Rechtsprechung auch nach der in der Rechtsprechung der Sozialgerichte und der Literatur geäußerten Kritik (vgl. Knittel, in Krauskopf, Soziale Krankenversicherung, SGB V, § 44 Rdnr. 16; Knispel, NZS 2014, 561) festgehalten (zuletzt BSG, Urteil vom 25. Oktober 2018 - B 3 KR 23/17 R; BSG, Beschluss vom 20. Dezember 2018 - B 3 KR 24/18 B - juris).
  • BSG, 16.12.2014 - B 1 KR 31/14 R

    Anspruch auf Krankengeld; Keine Aufrechterhaltung der Beschäftigtenversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2019 - L 16 KR 111/18
    Das BSG hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass es dem Versicherten zumutbar ist, seine Arbeitsunfähigkeit vor Fristablauf ärztlich feststellen zu lassen (BSG, Urteil vom 16. Dezember 2014 - B 1 KR 31/14 R Rdnr. 21 m wN).
  • BSG, 08.11.2005 - B 1 KR 30/04 R

    Krankenversicherung - rückwirkender Anspruch auf Krankengeld bei fehlerhafter

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2019 - L 16 KR 111/18
    Für die Aufrechterhaltung des Krankengeldanspruchs ist es erforderlich, dass die Arbeitsunfähigkeit vor Ablauf des Krankengeldbewilligungsabschnitts jeweils erneut ärztlich festgestellt wird, wenn der Versicherte das Erlöschen oder Ruhen des Leistungsanspruchs vermeiden will (BSG, Urteil vom 8. November 2005 - B 1 KR 30/04; BSG, Urteil vom 16. Dezember 2014 - B 1 KR 37/14 R = BSGE 118, 52 Rdnr. 18 mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2019 - L 16 KR 112/18

    Krankenversicherung - Krankengeld - Erhalt der Mitgliedschaft

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2019 - L 16 KR 111/18
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Verwaltungsakte der Beklagten und die Gerichtsakten L 16 KR 112/18 und L 16 KR 111/18 Bezug genommen.
  • BSG, 10.05.2012 - B 1 KR 19/11 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Prüfung der leistungsrechtlichen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2019 - L 16 KR 111/18
    Ausnahmsweise können Krankengeldansprüche zuerkannt werden, wenn die ärztliche Feststellung oder die Meldung durch Umstände verhindert oder verzögert wurde, die dem Verantwortungsbereich der Krankenkasse (zB Organisationsmängel) und nicht dem des Versicherten zuzurechnen sind oder bei Fristversäumnissen wegen Geschäfts- oder Handlungsunfähigkeit des Versicherten (BSGE 111, 9 = SozR4-2500 § 192 Nr. 5 ) oder wenn er seinerseits alles in seiner Macht Stehende getan hat, um seine Ansprüche zu wahren, daran aber durch eine von der Krankenkasse zu vertretende Fehlentscheidung gehindert wurde (BSG, Urteil vom 25. Oktober 2018 - B 3 KR 23/17 R Rdnr 22 mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2019 - L 16 KR 112/18
    Gegen das am 16. Februar 2018 zugestellte Urteil erhob der Kläger am 16. März 2018 Berufung zum Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen (Az L 16 KR 111/18).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Verwaltungsakte der Beklagten und der Gerichtsakten L 16 KR 112/18 und L 16 KR 111/18 Bezug genommen.

    Soweit der Kläger mit Schriftsatz vom 9. November 2018 im Verfahren L 16 KR 111/18 vorträgt, es sei ihm wegen der dauerhaften Erkrankung (psychoorganisches Syndrom) im Zeitraum vom 11. März bis 15. März 2016 nicht möglich gewesen, sich nahtlose AU-Bescheinigungen zu verschaffen, führt dies zu keiner anderen Beurteilung.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht